§ 42a BauO NRW – In Kraft seit 01.01.2026

Solarpflicht NRW 2026:
Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in NRW: Wer sein Dach vollständig saniert, muss eine Photovoltaikanlage installieren. Alle Regeln, Ausnahmen, Mindestgrößen – plus interaktiver Schnellcheck.

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Betrifft Sie bei der nächsten vollständigen Dachsanierung!

Ab dem 1. Januar 2026 muss bei jeder vollständigen Dacherneuerung gleichzeitig eine PV-Anlage installiert werden. Einfache Reparaturen und der Austausch einzelner Ziegel sind nicht betroffen. Stichtag ist der Beginn der Baumaßnahme.

Start Pflicht
2026

Für Bestandsgebäude bei Dachsanierung

Mindest-Quote
30%

Der Netto- bzw. Bruttodachfläche

Ausnahmen
10+

Bei techn./wirtsch. Unmöglichkeit

Bußgeld max.
5.000 €

Bei Verstoß gegen die Pflicht

Mythos vs. Fakt

Mythos

„Die Solarpflicht gilt rückwirkend für alle Häuser – ich muss sofort eine PV-Anlage installieren."

Fakt

Die Pflicht ist gestaffelt. Für Bestandsgebäude gilt sie erst, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird – und nur wenn die Baumaßnahme ab 01.01.2026 begonnen wird.

Die gestaffelte Einführung in NRW

Geregelt in § 42a Landesbauordnung NRW (BauO NRW) und der Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW).

1
01.01.2024

Neubau Nichtwohngebäude

Gewerblich genutzte Neubauten (Büros, Handel, Industrie) müssen mit PV-Anlage ausgestattet werden. Stichtag: Bauantrag.

2
01.07.2024

Kommunale Gebäude (Sanierung)

Gebäude im Eigentum von Städten und Gemeinden bei vollständiger Dachsanierung.

3
01.01.2025

Neubau Wohngebäude

Alle neu beantragten Wohngebäude (EFH, MFH) müssen eine PV-Anlage erhalten. Stichtag: Einreichung des Bauantrags.

4
01.01.2026

Bestandsgebäude – Dachsanierung

Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut aller Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude). Stichtag: Beginn der Baumaßnahme.

Jetzt aktuell

Wie groß muss die Anlage sein?

Zwei Optionen: Flächenbasiert (30%) oder Leistungsbasiert (kWp-Pauschale für Bestandsgebäude bis 10 WE).

Neubau (alle)
30% der gesamten Bruttodachfläche

Gesamte Dachfläche inkl. Überstände – nicht nur geeignete Fläche.

EFH / ZFH (Sanierung)
3 kWp oder 30% Nettofläche

Ein- und Zweifamilienhäuser. Die kWp-Pauschalregel ist meist einfacher.

MFH 3–5 WE (Sanierung)
4 kWp oder 30% Nettofläche

Mehrfamilienhaus mit 3 bis 5 Wohneinheiten.

MFH 6–10 WE (Sanierung)
8 kWp oder 30% Nettofläche

Mehrfamilienhaus mit 6 bis 10 Wohneinheiten.

Bruttodachfläche (Neubauten)

Bei Neubauten ist die Bruttodachfläche (inkl. Dachüberstände) die Berechnungsbasis für die 30%-Regel. Dies gilt für die gesamte Dachfläche ohne Abzüge.

Nettodachfläche (Sanierungen)

Bei Bestandssanierungen zählt die Nettodachfläche – abzüglich ungeeigneter Flächen wie verschattete Bereiche, Gauben oder rein nördlich ausgerichtete Dachflächen.

Brandschutz-Update NRW: Die Abstandsregeln zu Brandwänden wurden gelockert. Bei Glas-Glas-Modulen ist oft kein Mindestabstand mehr nötig – das erhöht die nutzbare Fläche deutlich.

Entscheidungslogik auf einen Blick

Baumaßnahme in NRW?
Neubau oder Sanierung?
Neubau
NWG ab 2024
WG ab 2025
30% Bruttofläche
Dachsanierung
Start ab 01.01.2026
(Dachhaut vollständig)
30% Netto ODER kWp-Regel

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Rechtliche Grundlage: § 42a BauO NRW

Die Solarpflicht ist in der Novellierung der Landesbauordnung NRW (Oktober 2023) und der ergänzenden Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW) geregelt. Sie gilt für alle geeigneten Dachflächen von Gebäuden in NRW – sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Wann greift die Pflicht nicht?

Befreiungen müssen bei der lokalen Bauordnungsbehörde beantragt und genehmigt werden.

Gebäude mit Nutzfläche unter 50 m²
Behelfsbauten: Gartenhäuser, Carports, Garagen
Dächer aus Reet, Stroh oder Holz
Glasdächer, Kunststoffplatten oder lichtdurchlässige Materialien
Statische / konstruktive Unmöglichkeit der Montage
Dach vollständig nach Norden ausgerichtet (nur Bestand)
Keine Anbindung an das öffentliche Stromnetz
Amortisationszeit länger als 25 Jahre
Zusatzkosten übersteigen PV-Anschaffungskosten um > 70%
Negative Netzverträglichkeitsprüfung durch Netzbetreiber
Denkmalschutz (wenn PV den Auflagen widerspricht)
Unbillige Härte (Befreiungsantrag erforderlich)

Wirtschaftlichkeitshinweis: Die durchschnittliche Amortisationszeit liegt aktuell bei 10–15 Jahren. Eine Befreiung wegen Unwirtschaftlichkeit (Amortisationszeit > 25 Jahre) wird daher selten genehmigt. Wir beraten Sie kostenlos zur konkreten Situation Ihres Gebäudes.

Alternativen zur Kauf-PV-Anlage

Das Gesetz lässt mehrere gleichwertige Alternativen zu – Sie müssen nicht zwingend eine eigene Anlage kaufen.

Solarthermie-Anlage

Eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung wird als vollwertige Alternative anerkannt, sofern das wirtschaftliche Flächenpotenzial ausgeschöpft wird.

Gemietete PV-Anlage

Wer nicht kaufen möchte, kann eine gemietete Solaranlage (Leasing / Contracting) nutzen – das erfüllt die Pflicht ebenfalls vollständig.

Fassadenmontage

Module können auch an der Gebäudefassade anstatt auf dem Dach montiert werden, sofern die Mindestfläche bzw. -leistung erreicht wird.

Pflichten für Dachdecker & Fachbetriebe

Aufklären & Beraten

Als Dachdecker besteht eine aktive Hinweispflicht gegenüber Kunden bei Sanierungen ab 2026.

Rechtlich absichern

Entscheidungen des Kunden (z. B. Inanspruchnahme einer Ausnahme) schriftlich dokumentieren und bestätigen lassen.

Fachgerecht planen

Statik prüfen. Brandschutzabstände beachten (bei Glas-Glas-Modulen in NRW oft kein Mindestabstand mehr nötig).

Sanktionen vermeiden

Bußgelder bis zu 5.000 € bei Verstößen möglich. Die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung.

Förderung nicht vergessen!

Die Solarpflicht und staatliche Förderungen schließen sich nicht aus – im Gegenteil. Wer sowieso saniert, kann zusätzlich 15–20% BAFA-Förderung beantragen, KfW-Kredite nutzen und den Steuerbonus nach § 35c EStG in Anspruch nehmen.

Dachdecker-Tipp

„Kombinieren Sie die Dachsanierung, die PV-Pflicht und die Förderanträge – so holen Sie das Maximum für Ihren Kunden heraus."

Zur Förderungsseite

Häufige Fragen zur Solarpflicht

Dachsanierung geplant?

Wir beraten Sie kostenlos, ob und wie die Solarpflicht für Ihr Gebäude gilt – und koordinieren die gesamte Dachsanierung fachgerecht nach GEG und ZVDH.

Meisterbetrieb Rex Bedachungs GmbH · Paulinenstraße 22, 44799 Bochum

Hinweis: Alle Angaben basieren auf § 42a BauO NRW und der Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW) in der Fassung vom Januar 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre lokale Bauordnungsbehörde. Der Schnellcheck ersetzt keine fachliche Planung.
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