Solarpflicht NRW 2026:
Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in NRW: Wer sein Dach vollständig saniert, muss eine Photovoltaikanlage installieren. Alle Regeln, Ausnahmen, Mindestgrößen – plus interaktiver Schnellcheck.
Schnellcheck startenBetrifft Sie bei der nächsten vollständigen Dachsanierung!
Ab dem 1. Januar 2026 muss bei jeder vollständigen Dacherneuerung gleichzeitig eine PV-Anlage installiert werden. Einfache Reparaturen und der Austausch einzelner Ziegel sind nicht betroffen. Stichtag ist der Beginn der Baumaßnahme.
Für Bestandsgebäude bei Dachsanierung
Der Netto- bzw. Bruttodachfläche
Bei techn./wirtsch. Unmöglichkeit
Bei Verstoß gegen die Pflicht
Mythos vs. Fakt
„Die Solarpflicht gilt rückwirkend für alle Häuser – ich muss sofort eine PV-Anlage installieren."
Die Pflicht ist gestaffelt. Für Bestandsgebäude gilt sie erst, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird – und nur wenn die Baumaßnahme ab 01.01.2026 begonnen wird.
Die gestaffelte Einführung in NRW
Geregelt in § 42a Landesbauordnung NRW (BauO NRW) und der Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW).
Neubau Nichtwohngebäude
Gewerblich genutzte Neubauten (Büros, Handel, Industrie) müssen mit PV-Anlage ausgestattet werden. Stichtag: Bauantrag.
Kommunale Gebäude (Sanierung)
Gebäude im Eigentum von Städten und Gemeinden bei vollständiger Dachsanierung.
Neubau Wohngebäude
Alle neu beantragten Wohngebäude (EFH, MFH) müssen eine PV-Anlage erhalten. Stichtag: Einreichung des Bauantrags.
Bestandsgebäude – Dachsanierung
Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut aller Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude). Stichtag: Beginn der Baumaßnahme.
Jetzt aktuellWie groß muss die Anlage sein?
Zwei Optionen: Flächenbasiert (30%) oder Leistungsbasiert (kWp-Pauschale für Bestandsgebäude bis 10 WE).
Gesamte Dachfläche inkl. Überstände – nicht nur geeignete Fläche.
Ein- und Zweifamilienhäuser. Die kWp-Pauschalregel ist meist einfacher.
Mehrfamilienhaus mit 3 bis 5 Wohneinheiten.
Mehrfamilienhaus mit 6 bis 10 Wohneinheiten.
Bruttodachfläche (Neubauten)
Bei Neubauten ist die Bruttodachfläche (inkl. Dachüberstände) die Berechnungsbasis für die 30%-Regel. Dies gilt für die gesamte Dachfläche ohne Abzüge.
Nettodachfläche (Sanierungen)
Bei Bestandssanierungen zählt die Nettodachfläche – abzüglich ungeeigneter Flächen wie verschattete Bereiche, Gauben oder rein nördlich ausgerichtete Dachflächen.
Brandschutz-Update NRW: Die Abstandsregeln zu Brandwänden wurden gelockert. Bei Glas-Glas-Modulen ist oft kein Mindestabstand mehr nötig – das erhöht die nutzbare Fläche deutlich.
Entscheidungslogik auf einen Blick
WG ab 2025
(Dachhaut vollständig)
Solar-Schnellcheck NRW
Prüfen Sie in 30 Sekunden, ob die Solarpflicht für Ihr Vorhaben gilt.
Rechtliche Grundlage: § 42a BauO NRW
Die Solarpflicht ist in der Novellierung der Landesbauordnung NRW (Oktober 2023) und der ergänzenden Solaranlagenverordnung NRW (SAN-VO NRW) geregelt. Sie gilt für alle geeigneten Dachflächen von Gebäuden in NRW – sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
Wann greift die Pflicht nicht?
Befreiungen müssen bei der lokalen Bauordnungsbehörde beantragt und genehmigt werden.
Wirtschaftlichkeitshinweis: Die durchschnittliche Amortisationszeit liegt aktuell bei 10–15 Jahren. Eine Befreiung wegen Unwirtschaftlichkeit (Amortisationszeit > 25 Jahre) wird daher selten genehmigt. Wir beraten Sie kostenlos zur konkreten Situation Ihres Gebäudes.
Alternativen zur Kauf-PV-Anlage
Das Gesetz lässt mehrere gleichwertige Alternativen zu – Sie müssen nicht zwingend eine eigene Anlage kaufen.
Solarthermie-Anlage
Eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung wird als vollwertige Alternative anerkannt, sofern das wirtschaftliche Flächenpotenzial ausgeschöpft wird.
Gemietete PV-Anlage
Wer nicht kaufen möchte, kann eine gemietete Solaranlage (Leasing / Contracting) nutzen – das erfüllt die Pflicht ebenfalls vollständig.
Fassadenmontage
Module können auch an der Gebäudefassade anstatt auf dem Dach montiert werden, sofern die Mindestfläche bzw. -leistung erreicht wird.
Pflichten für Dachdecker & Fachbetriebe
Als Dachdecker besteht eine aktive Hinweispflicht gegenüber Kunden bei Sanierungen ab 2026.
Entscheidungen des Kunden (z. B. Inanspruchnahme einer Ausnahme) schriftlich dokumentieren und bestätigen lassen.
Statik prüfen. Brandschutzabstände beachten (bei Glas-Glas-Modulen in NRW oft kein Mindestabstand mehr nötig).
Bußgelder bis zu 5.000 € bei Verstößen möglich. Die Bauaufsichtsbehörde kontrolliert die Einhaltung.
Förderung nicht vergessen!
Die Solarpflicht und staatliche Förderungen schließen sich nicht aus – im Gegenteil. Wer sowieso saniert, kann zusätzlich 15–20% BAFA-Förderung beantragen, KfW-Kredite nutzen und den Steuerbonus nach § 35c EStG in Anspruch nehmen.
„Kombinieren Sie die Dachsanierung, die PV-Pflicht und die Förderanträge – so holen Sie das Maximum für Ihren Kunden heraus."
Häufige Fragen zur Solarpflicht
Dachsanierung geplant?
Wir beraten Sie kostenlos, ob und wie die Solarpflicht für Ihr Gebäude gilt – und koordinieren die gesamte Dachsanierung fachgerecht nach GEG und ZVDH.
Meisterbetrieb Rex Bedachungs GmbH · Paulinenstraße 22, 44799 Bochum