Steildach Förderung Bochum – BAFA & KfW 2026
Energetische Steildachsanierung wird staatlich gefördert – wir beraten Sie kostenlos, welche Programme für Ihr Projekt passen.
Meisterbetrieb • Kostenlose Förderberatung • Ruhrgebiet
Warum wird die Dachsanierung staatlich gefördert?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer bei ohnehin anfallender Dachsanierung zur energetischen Mindestdämmung. Der Staat fördert diese Investition, weil energetisch sanierte Gebäude einen wesentlichen Beitrag zu den Klimazielen leisten – weniger Heizenergie, geringere CO₂-Emissionen. Für Eigentümer entsteht daraus eine Kombination aus gesetzlicher Pflicht und konkretem Förderanreiz.
Alle Informationen zur Steildachsanierung finden Sie auf unserer Steildach-Hauptseite.
Bei Steildachsanierungen in Bochum stellt die Rex Bedachungs GmbH sicher, dass alle Dämmmaßnahmen GEG-konform ausgeführt werden – Voraussetzung für BAFA-Förderung und KfW-Kredit.
BAFA-Förderung für Steildach – Bundesförderung BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA ist das wichtigste Zuschussprogramm für energetische Steildachsanierungen.
Offizieller Fördersatz auf die förderfähigen Kosten der Dämmmaßnahme – unabhängig von der Höhe der Investition.
Aufsparrendämmung und Zwischensparrendämmung sind förderfähig, wenn GEG-konforme U-Werte erreicht werden.
Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – Rex Bedachung begleitet Sie dabei.
Wir übernehmen die Vorbereitung aller Unterlagen und begleiten Sie durch den Antragsprozess.
Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Rex Bedachung stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
KfW-Kredit für Steildachsanierung
Ergänzend zum BAFA-Zuschuss können Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit für die Dachsanierung beantragen.
Zinsgünstiger Kredit für energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude – beantragbar über die Hausbank.
BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich für dieselbe Maßnahme kombinieren.
Bei Erreichen bestimmter Effizienzstandards ist ein zusätzlicher Tilgungszuschuss möglich.
GEG 2026 – Pflicht und Fördervoraussetzung
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt beim Steildach einen Mindest-U-Wert für Dachflächen vor. Bei einer ohnehin anfallenden Neueindeckung ist die gleichzeitige Dämmung auf dieses Niveau gesetzlich verpflichtend – unabhängig vom Eigentümerwunsch.
Förderung setzt GEG-konforme Ausführung voraus. Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung ist nicht förderfähig – nur Dämmmaßnahmen berechtigen zur BAFA- und KfW-Förderung.
Bei Steildachsanierungen in Bochum stellt die Rex Bedachungs GmbH sicher, dass alle Dämmmaßnahmen GEG-konform ausgeführt werden – Voraussetzung für BAFA-Förderung und KfW-Kredit.
So läuft die Förderberatung bei Rex Bedachung ab
- 1
Kostenloses Beratungsgespräch vor Ort
- 2
Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme
- 3
Vorbereitung der BAFA-/KfW-Unterlagen
- 4
Antragstellung vor Auftragsvergabe
- 5
Ausführung und Fachunternehmererklärung
Häufige Fragen zur Steildach-Förderung
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Wir prüfen, welche Förderung für Ihr Steildachprojekt in Frage kommt – kostenlos und unverbindlich.
Weitere Informationen zum Steildach
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