Steildach Förderung Bochum – BAFA & KfW 2026

Energetische Steildachsanierung wird staatlich gefördert – wir beraten Sie kostenlos, welche Programme für Ihr Projekt passen.

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Warum wird die Dachsanierung staatlich gefördert?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Eigentümer bei ohnehin anfallender Dachsanierung zur energetischen Mindestdämmung. Der Staat fördert diese Investition, weil energetisch sanierte Gebäude einen wesentlichen Beitrag zu den Klimazielen leisten – weniger Heizenergie, geringere CO₂-Emissionen. Für Eigentümer entsteht daraus eine Kombination aus gesetzlicher Pflicht und konkretem Förderanreiz.

Alle Informationen zur Steildachsanierung finden Sie auf unserer Steildach-Hauptseite.

Bei Steildachsanierungen in Bochum stellt die Rex Bedachungs GmbH sicher, dass alle Dämmmaßnahmen GEG-konform ausgeführt werden – Voraussetzung für BAFA-Förderung und KfW-Kredit.

BAFA-Förderung für Steildach – Bundesförderung BEG

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA ist das wichtigste Zuschussprogramm für energetische Steildachsanierungen.

Bis zu 20 % Zuschuss

Offizieller Fördersatz auf die förderfähigen Kosten der Dämmmaßnahme – unabhängig von der Höhe der Investition.

Förderfähige Maßnahmen

Aufsparrendämmung und Zwischensparrendämmung sind förderfähig, wenn GEG-konforme U-Werte erreicht werden.

Antrag vor Auftragsvergabe

Der BAFA-Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – Rex Bedachung begleitet Sie dabei.

Kostenlose Beratung

Wir übernehmen die Vorbereitung aller Unterlagen und begleiten Sie durch den Antragsprozess.

Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Rex Bedachung stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

KfW-Kredit für Steildachsanierung

Ergänzend zum BAFA-Zuschuss können Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit für die Dachsanierung beantragen.

KfW-Programm 261

Zinsgünstiger Kredit für energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude – beantragbar über die Hausbank.

Kombinierbar mit BAFA

BAFA-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich für dieselbe Maßnahme kombinieren.

Tilgungszuschuss möglich

Bei Erreichen bestimmter Effizienzstandards ist ein zusätzlicher Tilgungszuschuss möglich.

GEG 2026 – Pflicht und Fördervoraussetzung

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt beim Steildach einen Mindest-U-Wert für Dachflächen vor. Bei einer ohnehin anfallenden Neueindeckung ist die gleichzeitige Dämmung auf dieses Niveau gesetzlich verpflichtend – unabhängig vom Eigentümerwunsch.

Förderung setzt GEG-konforme Ausführung voraus. Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung ist nicht förderfähig – nur Dämmmaßnahmen berechtigen zur BAFA- und KfW-Förderung.

Bei Steildachsanierungen in Bochum stellt die Rex Bedachungs GmbH sicher, dass alle Dämmmaßnahmen GEG-konform ausgeführt werden – Voraussetzung für BAFA-Förderung und KfW-Kredit.

So läuft die Förderberatung bei Rex Bedachung ab

  1. 1

    Kostenloses Beratungsgespräch vor Ort

  2. 2

    Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme

  3. 3

    Vorbereitung der BAFA-/KfW-Unterlagen

  4. 4

    Antragstellung vor Auftragsvergabe

  5. 5

    Ausführung und Fachunternehmererklärung

Häufige Fragen zur Steildach-Förderung

Kostenlose Förderberatung anfragen

Wir prüfen, welche Förderung für Ihr Steildachprojekt in Frage kommt – kostenlos und unverbindlich.

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